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faq [2022/12/19 14:29] – Reinhard Zöllner | faq [2024/11/20 12:26] (aktuell) – Reinhard Zöllner | ||
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===== Häufige Fragen ===== | ===== Häufige Fragen ===== | ||
- | ==== Änderungen wegen Corona-Virus ==== | ||
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- | Nach gegenwärtigem Stand werden alle im Studienverlaufsmodell vorgesehenen Auslandsaufenthalte wie geplant durchgeführt werden können. | ||
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==== Auslandsaufenthalt ==== | ==== Auslandsaufenthalt ==== | ||
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Bitte legen Sie auch einen Nachweis Ihrer japanischen Sprachkenntnisse, | Bitte legen Sie auch einen Nachweis Ihrer japanischen Sprachkenntnisse, | ||
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- | ==== DAAD-Stipendium ==== | ||
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- | Unabhängig davon, wo Sie bisher studiert haben: wenn Sie zum Studium von TEACH in Bonn zugelassen werden, erhalten Sie auch das DAAD-Stipendium. Das Stipendium kann allerdings nur an Deutsche oder Deutschen gleichgestellte „Bildungsinländer“ vergeben werden. | ||
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- | Nein. Der DAAD übernimmt nur die Reisekosten nach Korea und die Aufenthaltskosten für die Zeit in Japan und Korea. | ||
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- | Nein. Sofern Sie in TEACH aufgenommen werden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere also: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen nach BaFöG gleichgestellt sind), kommen Sie automatisch in den Genuß des Stipendiums. | ||
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- | Das Stipendium des DAAD besteht mit Stand von 2014 aus der Reisekostenpauschale für Japan (z.Z. 1.025 Euro) sowie sechs Monatspauschalen für Japan (je 1.200 Euro = 7.200 Euro) und sechs Monatspauschalen für Südkorea (je 825 Euro = 4.950 Euro). Hinzu kommt ein Zuschuß zur Krankenversicherung (12 x 35 = 420 Euro). Aktuell beträgt die Gesamthöhe demnach 13.595 Euro. | ||
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==== Sprachen ==== | ==== Sprachen ==== | ||
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Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, | Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, | ||
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+ | ==== Masterarbeiten ==== | ||
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+ | Ja. | ||
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+ | Das ergibt sich aus den Bestimmungen der Universitäten. Für Bonn gilt (Stand 2024): | ||
+ | > Der Textteil der Masterarbeit muss mindestens 120.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 60 DIN-A4-Seiten) und darf höchstens 200.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 100 DIN-A4-Seiten) umfassen. | ||
+ | Sprechen Sie unbedingt mit Ihren Betreuern über die formalen Anforderungen! | ||
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+ | Ja. Die Arbeiten an den Partneruniversitäten werden ausschließlich dort betreut. | ||
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+ | Eine direkte Übersetzung ist ausgeschlossen. Teile einer Arbeit können allerdings in die andere Arbeit einfließen. Auch die Themen können sich aufeinander beziehen. | ||
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+ | Nein, die Arbeit kann nicht kumulativ (also durch Einzelleistungen, | ||
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+ | Dies hängt von den Bestimmungen der Partneruniversitäten ab. In Bonn und Tsukuba gibt es keine Verteidigung der Arbeit. An der Korea- Universität kann persönliche Anwesenheit gefordert werden. Klären Sie dies rechtzeitig mit den Betreuern. | ||
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+ | Hinweise zu den Anforderungen der einzelnen Universitäten finden Sie hier: | ||
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