Alle TEACH-Studenten werden gleichzeitig an den Partneruniversitäten eingeschrieben und haben damit einen Anspruch darauf, dort im Rahmen des vereinbarten Curriculums zu studieren. Es gibt dafür allerdings ein getrenntes Bewerbungsverfahren, das aber das TEACH-Komitee für Sie vorbereitet.
Nein, die Bewerbung steht allen offen – egal, wo Sie bisher studiert haben. Sofern Ihre Bewerbung bei uns Erfolg hat, werden Sie an der Universität Bonn für TEACH eingeschrieben und gleichzeitig auch an der Universität Tsukuba und an der Korea-Universität.
Reichen Sie bitte
ein.
Letzteres soll uns dabei helfen, eine Ihren Interessen entsprechende Betreuung zu organisieren. Da Sie während des Studiums wenig Zeit haben werden, sich in ein völlig neues Thema einzuarbeiten, ist es wichtig, daß Sie bereits bei der Bewerbung wenigstens in groben Zügen eine Vorstellung für das von Ihnen zu bearbeitende Thema angeben. Anpassungen sind während des Studiums natürlich möglich.
Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, hier einen Ausgleich zu schaffen. Z.B. können auch Lehrveranstaltungen außerhalb von Sprachkursen, die in der geforderten Sprache abgehalten wurden, längere Aufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Zielland u.U. anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür geeignete Nachweise, z.B. eine Transcript of Records der japanischen oder koreanischen Hochschule oder ein Teilnahmezertifikat, mit Ihrer Bewerbung ein.
Laden Sie hierfür diese Anlage hoch. In ihr wird bestätigt, daß Sie das fehlende Zeugnis noch nachreichen. Aber bitte denken Sie daran, dies auch wirklich zu tun!
Nach Ende der Bewerbungsphase findet zunächst eine Beurteilung Ihre Bewerbung durch die Universität Bonn. Falls Sie als „TEACH-Kandidat“ in die enge Wahl gezogen werden, werden Sie eingeladen, sich vor dem TEACH-Komitee, das aus Vertretern der drei Universitäten besteht, vorzustellen. Wir müssen die Einschreibung in die Partneruniversitäten praktisch zeitgleich mit Ihrer Zulassung zum Studium in Bonn vornehmen. Je nachdem, ob Sie einen deutsch-koreanischen oder deutsch-japanischen Doppelabschluß anstreben, werden Sie deshalb (sofern Sie sich in Deutschland aufhalten: per Videokonferenz) von einem Auswahlkomitee der Korea-Universität oder der Universität Tsukuba geprüft. Wenn alles gut geht, steht Ihrem erfolgreichen Studium in TEACH nichts mehr im Wege!
Nach der Mitteilung, daß Sie in die enge Wahl gekommen sind, teilen Sie bitte mit, für welches der wählbaren Studienfächer an der Korea-Universität Sie sich interessieren. Die Korea-Universität erwartet von Ihnen vor der Entscheidung über Ihre Zulassung zu TEACH folgende Dokumente:
Zum Forschungsplan: Wahrscheinlich haben Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht für das Thema Ihrer Masterarbeit entschieden. Betrachten Sie diesen Teil deshalb als Möglichkeit, Ihre inhaltliche Motivation für TEACH, Ihre besonderen Interessen und Ideen für Ihr Studium darzulegen.
Die Tsukuba-Universität erstellt jedes Jahr ein Formular, das von den TEACH-Kandidaten ausgefüllt vorgelegt werden muß. Darin befinden sich Angaben zur Person, aber auch eine frei zu formulierende Darstellung Ihres Studienvorhabens. Wahrscheinlich haben Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht für das Thema Ihrer Masterarbeit entschieden. Betrachten Sie diesen Teil deshalb als Möglichkeit, Ihre inhaltliche Motivation für TEACH, Ihre besonderen Interessen und Ideen für Ihr Studium darzulegen. Aufgrund Ihrer Darstellung wird die Universität Tsukuba entscheiden, in welches der dort wählbaren Studienfächer Sie gegebenenfalls aufgenommen werden. Bitte legen Sie auch einen Nachweis Ihrer japanischen Sprachkenntnisse, z.B. ein JLPT-Zeugnis, bei.
Prinzipiell in der an der jeweiligen Universität üblichen Sprache: in Bonn auf deutsch, in Tsukuba auf japanisch, in Seoul auf koreanisch. Die Joint Research-Seminare des Kerncurriculums finden allerdings in allen drei Sprachen statt, weil Dozenten aller Universitäten hieran beteiligt sind. Für Ihre Auslandsaufenthalte wird sichergestellt, daß Sie auch englischsprachige Lehrveranstaltungen besuchen können, falls Sie die Landessprache noch nicht ausreichend beherrschen.
Nein, bei der Auswahl der Bewerber spielt dies keine Rolle. Für das Studium selbst ist es sicher ein Vorteil, aber auf keinen Fall ein Muß.
Nein. Es reicht, wenn Sie bisher eine der beiden Sprachen gelernt haben. Die andere lernen Sie dann im TEACH-Curriculum hinzu.
Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, hier einen Ausgleich zu schaffen. Z.B. können auch Lehrveranstaltungen außerhalb von Sprachkursen, die in der geforderten Sprache abgehalten wurden, längere Aufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Zielland u.U. anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür geeignete Nachweise, z.B. eine Transcript of Records der japanischen oder koreanischen Hochschule oder ein Teilnahmezertifikat, mit Ihrer Bewerbung ein.
Ja.
Das ergibt sich aus den Bestimmungen der Universitäten. Für Bonn gilt (Stand 2024):
Der Textteil der Masterarbeit muss mindestens 120.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 60 DIN-A4-Seiten) und darf höchstens 200.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 100 DIN-A4-Seiten) umfassen.
Sprechen Sie unbedingt mit Ihren Betreuern über die formalen Anforderungen!
<panel title=„Sind unsere Betreuer für die Masterarbeit auch in jedem Fall die, die uns von der Partner-Universität zugeteilt wurden?“> Ja. Die Arbeiten an den Partneruniversitäten werden ausschließlich dort betreut.
Eine direkte Übersetzung ist ausgeschlossen. Teile einer Arbeit können allerdings in die andere Arbeit einfließen. Auch die Themen können sich aufeinander beziehen.
Nein, die Arbeit kann nicht kumulativ (also durch Einzelleistungen, Hausarbeiten usw.) geschrieben werden.
Dies hängt von den Bestimmungen der Partneruniversitäten ab. In Bonn und Tsukuba gibt es keine Verteidigung der Arbeit. An der Korea- Universität kann persönliche Anwesenheit gefordert werden. Klären Sie dies rechtzeitig mit den Betreuern.
Hinweise zu den Anforderungen der einzelnen Universitäten finden Sie hier: