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Nach gegenwärtigem Stand werden alle im Studienverlaufsmodell vorgesehenen Auslandsaufenthalte wie geplant durchgeführt werden können.

Ist der Aufenthalt an den Partneruniversitäten garantiert?

Alle TEACH-Studenten werden gleichzeitig an den Partneruniversitäten eingeschrieben und haben damit einen Anspruch darauf, dort im Rahmen des vereinbarten Curriculums zu studieren. Es gibt dafür allerdings ein getrenntes Bewerbungsverfahren, das aber das TEACH-Komitee für Sie vorbereitet.

Kann man sich für TEACH nur als Student der Bonner Universität bewerben?

Nein, die Bewerbung steht allen offen – egal, wo Sie bisher studiert haben. Sofern Ihre Bewerbung bei uns Erfolg hat, werden Sie an der Universität Bonn für TEACH eingeschrieben und gleichzeitig auch an der Universität Tsukuba und an der Korea-Universität.

Was ist für die Bewerbung in Bonn einzureichen?

Reichen Sie bitte

  1. Ihr letztes universitäres Abschlußzeugnis,
  2. einen Studienstandsbericht (Auflistung Ihrer bisherigen Leistungen),
  3. Nachweise über Ihren Sprachstand in Japanisch oder Koreanisch (z.B. JLPT, Topik) und Englisch und über die bisher absolvierten Veranstaltungen (mit SWS) in Asienwissenschaften (sofern dies nicht aus dem Studienstandsbericht hervorgeht),
  4. ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, an welcher Partneruniversität (Tsukuba oder Korea) Sie eingeschrieben werden wollen,
  5. eine auf japanisch oder koreanisch verfaßte Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens für die Masterarbeit

ein.

Letzteres soll uns dabei helfen, eine Ihren Interessen entsprechende Betreuung zu organisieren. Da Sie während des Studiums wenig Zeit haben werden, sich in ein völlig neues Thema einzuarbeiten, ist es wichtig, daß Sie bereits bei der Bewerbung wenigstens in groben Zügen eine Vorstellung für das von Ihnen zu bearbeitende Thema angeben. Anpassungen sind während des Studiums natürlich möglich.

Wie weise ich 60 Leistungspunkte Sprachpraxis in Japanisch oder Koreanisch nach?

Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, hier einen Ausgleich zu schaffen. Z.B. können auch Lehrveranstaltungen außerhalb von Sprachkursen, die in der geforderten Sprache abgehalten wurden, längere Aufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Zielland u.U. anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür geeignete Nachweise, z.B. eine Transcript of Records der japanischen oder koreanischen Hochschule oder ein Teilnahmezertifikat, mit Ihrer Bewerbung ein.

Ich soll für die Bewerbung beim Unterpunkt 'Upload' ein 'Bachelor- bzw. Hochschulzeugnis' hochladen. Da ich mein Bachelorzeugnis erst später erhalte, liegt es mir noch nicht vor. Was soll ich tun?

Laden Sie hierfür diese Anlage hoch. In ihr wird bestätigt, daß Sie das fehlende Zeugnis noch nachreichen. Aber bitte denken Sie daran, dies auch wirklich zu tun!

Wie wird über Ihre Bewerbung entschieden?

Nach Ende der Bewerbungsphase findet zunächst eine Beurteilung Ihre Bewerbung durch die Universität Bonn. Falls Sie als „TEACH-Kandidat“ in die enge Wahl gezogen werden, werden Sie eingeladen, sich vor dem TEACH-Komitee, das aus Vertretern der drei Universitäten besteht, vorzustellen. Wir müssen die Einschreibung in die Partneruniversitäten praktisch zeitgleich mit Ihrer Zulassung zum Studium in Bonn vornehmen. Je nachdem, ob Sie einen deutsch-koreanischen oder deutsch-japanischen Doppelabschluß anstreben, werden Sie deshalb (sofern Sie sich in Deutschland aufhalten: per Videokonferenz) von einem Auswahlkomitee der Korea-Universität oder der Universität Tsukuba geprüft. Wenn alles gut geht, steht Ihrem erfolgreichen Studium in TEACH nichts mehr im Wege!

Was ist für die Korea-Universität einzureichen?

Nach der Mitteilung, daß Sie in die enge Wahl gekommen sind, teilen Sie bitte mit, für welches der wählbaren Studienfächer an der Korea-Universität Sie sich interessieren. Die Korea-Universität erwartet von Ihnen vor der Entscheidung über Ihre Zulassung zu TEACH folgende Dokumente:

  1. Bewerbungsformular (mit Farbfoto) (das Formular senden wir Ihnen zu)
  2. Leistungszeugnis (Undergraduate) auf englisch
  3. Lebenslauf
  4. Sprachzeugnis (TOPIK o.ä.)
  5. Forschungsplan (frei formuliert, ca. 1 Seite)

Zum Forschungsplan: Wahrscheinlich haben Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht für das Thema Ihrer Masterarbeit entschieden. Betrachten Sie diesen Teil deshalb als Möglichkeit, Ihre inhaltliche Motivation für TEACH, Ihre besonderen Interessen und Ideen für Ihr Studium darzulegen.

Was ist für die Universität Tsukuba einzureichen?

Die Tsukuba-Universität erstellt jedes Jahr ein Formular, das von den TEACH-Kandidaten ausgefüllt vorgelegt werden muß. Darin befinden sich Angaben zur Person, aber auch eine frei zu formulierende Darstellung Ihres Studienvorhabens. Wahrscheinlich haben Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht für das Thema Ihrer Masterarbeit entschieden. Betrachten Sie diesen Teil deshalb als Möglichkeit, Ihre inhaltliche Motivation für TEACH, Ihre besonderen Interessen und Ideen für Ihr Studium darzulegen. Aufgrund Ihrer Darstellung wird die Universität Tsukuba entscheiden, in welches der dort wählbaren Studienfächer Sie gegebenenfalls aufgenommen werden. Bitte legen Sie auch einen Nachweis Ihrer japanischen Sprachkenntnisse, z.B. ein JLPT-Zeugnis, bei.

In welchen Sprachen findet der Unterricht statt?

Prinzipiell in der an der jeweiligen Universität üblichen Sprache: in Bonn auf deutsch, in Tsukuba auf japanisch, in Seoul auf koreanisch. Die Joint Research-Seminare des Kerncurriculums finden allerdings in allen drei Sprachen statt, weil Dozenten aller Universitäten hieran beteiligt sind. Für Ihre Auslandsaufenthalte wird sichergestellt, daß Sie auch englischsprachige Lehrveranstaltungen besuchen können, falls Sie die Landessprache noch nicht ausreichend beherrschen.

Ist man bei der Bewerbung im Vorteil, wenn man Japanisch und Koreanisch beide schon gelernt hat?

Nein, bei der Auswahl der Bewerber spielt dies keine Rolle. Für das Studium selbst ist es sicher ein Vorteil, aber auf keinen Fall ein Muß.

Muß ich Japanisch und Koreanisch beide können, um mich für TEACH zu bewerben?

Nein. Es reicht, wenn Sie bisher eine der beiden Sprachen gelernt haben. Die andere lernen Sie dann im TEACH-Curriculum hinzu.

Wie weise ich 60 Leistungspunkte Sprachpraxis in Japanisch oder Koreanisch nach?

Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, hier einen Ausgleich zu schaffen. Z.B. können auch Lehrveranstaltungen außerhalb von Sprachkursen, die in der geforderten Sprache abgehalten wurden, längere Aufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Zielland u.U. anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür geeignete Nachweise, z.B. eine Transcript of Records der japanischen oder koreanischen Hochschule oder ein Teilnahmezertifikat, mit Ihrer Bewerbung ein.

Erhalten nur Bonner Studenten das DAAD-Stipendium?

Unabhängig davon, wo Sie bisher studiert haben: wenn Sie zum Studium von TEACH in Bonn zugelassen werden, erhalten Sie auch das DAAD-Stipendium. Das Stipendium kann allerdings nur an Deutsche oder Deutschen gleichgestellte „Bildungsinländer“ vergeben werden.

Gibt es das DAAD-Stipendium auch für den Aufenthalt in Deutschland?

Nein. Der DAAD übernimmt nur die Reisekosten nach Korea und die Aufenthaltskosten für die Zeit in Japan und Korea.

Muß ich mich für das Stipendium extra bewerben?

Nein. Sofern Sie in TEACH aufgenommen werden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere also: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen nach BaFöG gleichgestellt sind), kommen Sie automatisch in den Genuß des Stipendiums.

Wie hoch ist das Stipendium?

Das Stipendium des DAAD besteht mit Stand von 2014 aus der Reisekostenpauschale für Japan (z.Z. 1.025 Euro) sowie sechs Monatspauschalen für Japan (je 1.200 Euro = 7.200 Euro) und sechs Monatspauschalen für Südkorea (je 825 Euro = 4.950 Euro). Hinzu kommt ein Zuschuß zur Krankenversicherung (12 x 35 = 420 Euro). Aktuell beträgt die Gesamthöhe demnach 13.595 Euro.