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faq [2023/03/21 11:11] Reinhard Zöllnerfaq [2023/03/21 11:16] (aktuell) Reinhard Zöllner
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 Bitte legen Sie auch einen Nachweis Ihrer japanischen Sprachkenntnisse, z.B. ein JLPT-Zeugnis, bei. Bitte legen Sie auch einen Nachweis Ihrer japanischen Sprachkenntnisse, z.B. ein JLPT-Zeugnis, bei.
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-<nodisp> 
-==== DAAD-Stipendium ==== 
-<alert type="danger">Die folgenden Informationen sind nur gültig, sofern der DAAD das TEACH-Programm fördert. Dies hängt von den Entscheidungen des DAAD ab und kann nicht garantiert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, ob dies für Ihren Bewerbungszeitraum gilt.</alert> 
-<alert type="success">Fragen zum DAAD-Stipendium</alert> 
-<panel title="Erhalten nur Bonner Studenten das DAAD-Stipendium?"> 
-Unabhängig davon, wo Sie bisher studiert haben: wenn Sie zum Studium von TEACH in Bonn zugelassen werden, erhalten Sie auch das DAAD-Stipendium. Das Stipendium kann allerdings nur an Deutsche oder Deutschen gleichgestellte „Bildungsinländer“ vergeben werden. 
-</panel> 
- 
-<panel title="Gibt es das DAAD-Stipendium auch für den Aufenthalt in Deutschland?"> 
-Nein. Der DAAD übernimmt nur die Reisekosten nach Korea und die Aufenthaltskosten für die Zeit in Japan und Korea. 
-</panel> 
- 
-<panel title="Muß ich mich für das Stipendium extra bewerben?"> 
-Nein. Sofern Sie in TEACH aufgenommen werden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere also: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen nach BaFöG gleichgestellt sind), kommen Sie automatisch in den Genuß des Stipendiums. 
-</panel> 
- 
-<panel title="Wie hoch ist das Stipendium?"> 
-Das Stipendium des DAAD besteht mit Stand von 2014 aus der Reisekostenpauschale für Japan (z.Z. 1.025 Euro) sowie sechs Monatspauschalen für Japan (je 1.200 Euro = 7.200 Euro) und sechs Monatspauschalen für Südkorea (je 825 Euro = 4.950 Euro). Hinzu kommt ein Zuschuß zur Krankenversicherung (12 x 35 = 420 Euro). Aktuell beträgt die Gesamthöhe demnach 13.595 Euro. 
-</panel> 
-</nodisp> 
 ==== Sprachen ==== ==== Sprachen ====
 <alert type="success">Informationen zu sprachlichen Voraussetzungen und Spracherwerb während des Studiums</alert> <alert type="success">Informationen zu sprachlichen Voraussetzungen und Spracherwerb während des Studiums</alert>
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 <panel title="Wie weise ich 60 Leistungspunkte Sprachpraxis in Japanisch oder Koreanisch nach?"> <panel title="Wie weise ich 60 Leistungspunkte Sprachpraxis in Japanisch oder Koreanisch nach?">
 Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, hier einen Ausgleich zu schaffen. Z.B. können auch Lehrveranstaltungen außerhalb von Sprachkursen, die in der geforderten Sprache abgehalten wurden, längere Aufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Zielland u.U. anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür geeignete Nachweise, z.B. eine Transcript of Records der japanischen oder koreanischen Hochschule oder ein Teilnahmezertifikat, mit Ihrer Bewerbung ein. Die Anforderung zur Sprachpraxis (60 Leistungspunkte) richten sich in erster Linie an Studierende aus Bonn, die im Bachelor-Studiengang Asienwissenschaften auf die geforderten 60 LP kommen können. Wegen anderer Berechnungsweisen und Curricula ist dies für Studierende anderer Universitäten in manchen Fällen nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten, hier einen Ausgleich zu schaffen. Z.B. können auch Lehrveranstaltungen außerhalb von Sprachkursen, die in der geforderten Sprache abgehalten wurden, längere Aufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Zielland u.U. anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür geeignete Nachweise, z.B. eine Transcript of Records der japanischen oder koreanischen Hochschule oder ein Teilnahmezertifikat, mit Ihrer Bewerbung ein.
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 +==== DAAD-Stipendium ====
 +<alert type="danger">Die folgenden Informationen sind nur gültig, sofern der DAAD das TEACH-Programm fördert. Dies hängt von den Entscheidungen des DAAD ab und kann nicht garantiert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, ob dies für Ihren Bewerbungszeitraum gilt.</alert>
 +<alert type="success">Fragen zum DAAD-Stipendium</alert>
 +<panel title="Erhalten nur Bonner Studenten das DAAD-Stipendium?">
 +Unabhängig davon, wo Sie bisher studiert haben: wenn Sie zum Studium von TEACH in Bonn zugelassen werden, erhalten Sie auch das DAAD-Stipendium. Das Stipendium kann allerdings nur an Deutsche oder Deutschen gleichgestellte „Bildungsinländer“ vergeben werden.
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 +<panel title="Gibt es das DAAD-Stipendium auch für den Aufenthalt in Deutschland?">
 +Nein. Der DAAD übernimmt nur die Reisekosten nach Korea und die Aufenthaltskosten für die Zeit in Japan und Korea.
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 +<panel title="Muß ich mich für das Stipendium extra bewerben?">
 +Nein. Sofern Sie in TEACH aufgenommen werden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere also: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen nach BaFöG gleichgestellt sind), kommen Sie automatisch in den Genuß des Stipendiums.
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 +<panel title="Wie hoch ist das Stipendium?">
 +Das Stipendium des DAAD besteht mit Stand von 2014 aus der Reisekostenpauschale für Japan (z.Z. 1.025 Euro) sowie sechs Monatspauschalen für Japan (je 1.200 Euro = 7.200 Euro) und sechs Monatspauschalen für Südkorea (je 825 Euro = 4.950 Euro). Hinzu kommt ein Zuschuß zur Krankenversicherung (12 x 35 = 420 Euro). Aktuell beträgt die Gesamthöhe demnach 13.595 Euro.
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